Vorsicht: Light Now AG alter Wein in neuen Schläuchen?
Ob möglicherweise Alexander Hahn sogar hinter dieser Geschäftsidee steckt, das wissen wir nicht, aber ganz klar, wir sehen die fachliche Kompetenz eher bei Alexander Hahn als bei Dr. Gert Sieger. Kompetenz in Sachen Leuchtmittel, nicht in Sachen erfolgreicher unternehmerischer Führung. Das auch einmal ganz klar gesagt. Alexander Hahn hat eine Menge Unternehmen an die Wand gefahren, mit der Konsequenz, dass nun viele Anleger mit einem Totalverlust ihres Investments rechnen müssen.
Jener Alexander Hahn will nun als kostenloser Berater, Herrn Dr. Sieger zeigen, wie man erfolgreich ein Unternehmen führt. Man verzeihe mir hier die sarkastische Anmerkung „2 Blinde ergeben noch keinen Sehenden“.
Dr. Gert Sieger hatte sich über Monate bemüht, die Resterlampen der Deutschen Lichtmiete zu erwerben, vom Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß. Sieger war es aber nicht gelungen, den Insolvenzverwalter aber vor allem den Gläubigerausschuss von seinem Konzept zu überzeugen.
Den Zuschlag erhielt letztlich Frank Günther mit seinem Unternehmen one sqauare advisors, der nun versucht, das was noch zu retten ist, zu retten. Nun aber könnte alles auf einen Kleinkrieg hinauslaufen, denn natürlich bewegen sich das Unternehmen Light Now AG und das Unternehmen DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH im selben Marktsegment. Deutsche Leuchtmittel GmbH heißt das von Frank Günther geführte Unternehmen der Deutschen Lichtmiete.
Auch zu erwarten sein dürfte, eine juristische Auseinandersetzung, denn wie es den Anschein hat, verhalten sich Dr. Gert Sieger mit Kostenlos-Berater und Pleitier Alexander Hahn im Moment juristisch nicht einwandfrei.
Schaut man sich dies als Außenstehender an, so Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig, dann schadet das vor allem den investierten Anlegern. Das aber dürfte Dr. Gert Sieger möglicherweise eben völlig egal sein. Hauptsache er verdient Geld mit seinem Handeln.
Nun bleibt zu hoffen, dass hier baldigst „klare Verhältnisse“ vor Gericht geschaffen werden, damit den Anlegern nicht ein noch größerer Schaden entsteht, als dieser jetzt bereits entstanden ist.
Mit Verlaub, Herr Dr. Sieger, mit einem Alexander Hahn kann man erst dann wieder in der Öffentlichkeit auftreten, wenn er seine strafrechtlichen Ermittlungen beendet hat, auch wenn für ihn natürlich die Unschuldsvermutung gilt. Es ist die Frage, wie ein Kunde bzw. ein Anleger das wahrnimmt.
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