Rechtsanwalt Peter Mattil-holen Sie sich bitte mal einen Kaffe-ich erkläre Ihnen das mal mit den Immobilien

Nur als Spezialist für Denkmalschutzimmobilien kennen wir dann Peter Mattil aus München nun wirklich nicht, so Thomas Bremer vom Internetportal www.diebewertung.de aus Leipzig.

Hier hätten wir dann sicherlich eher Jochen Resch aus Berlin auf dem Schirm von der jahrelangen Kompetenz her. Nun, aber möglicherweise hat der bayerische Rundfunk hier Kosten und Mühen gescheut um Jochen Resch in Berlin zu Interviewen. So blieb dann wohl nur Rechtsanwalt Peter Mattil.

Zur Qualität seiner Aussagen in der Sendung „Kontrovers“ des bayersichen Rundfunks wollen wir dann hier nichts sagen, aber Peter Mattil möge uns gestatten, das wir ihm einmal ein paar fachlische Hinweise mit auf den Weg geben. Wenn ihnen das geholfen hat Herr Mattil, können Sie sich ja mal gerne bei uns in der Redaktion melden.

Denkmalschutzimmobilien sind in Deutschland sehr begehrt. Begehrt auch deshalb, weil sie dem Erwerber hohe mögliche Steuerabschreibungen bieten. Allerdings hat der Gesetzgeber hier ganz klare Rahmenbedingungen geschaffen, die die Erwerber solcher Immobilien dann auch einhalten müssen, sonst wird das Nichts mit der steuerlichen Abschreibung.

Der Gesetzgeber wollte eben nicht, das hier Wohnungen „auf Halde produziert werden“ und dann leer stehen bleiben, sondern hat zur Bedingung gemacht, das der Kunde die Immobilie im „Wrack Zustand“ kaufen muss, nebst Grundstücksanteil und dann einen Sanierungsauftrag erteilen muss an den Bauträger.

Das nennt man dann „nachträgliche Herstellungskosten“. Genau diese kann der Kunde dann über einen gesetzlich festgelegten Zeitraum, erhöht abschreiben. 8 Jahre mit 9% dieser nachträglichen Herstellungskosten und 4 Jahre mit 7%.

Das bedeutet aber eben auch, das man als Bauträger eigentlich nicht weiß, zu welchem Zeitpunkt man dann mit einer Sanierung beginnen kann, denn es müssen erst alle Wohnungen verkauft sein.

Hat man alle Wohnungen verkauft, bedeutet das nicht, das man dann sofort und zügig mit der Umsetzung der Sanierung beginnen kann. Hier muss es einen laufenden Abstimmungsprozess mit der zuständigen Denkmalbehörde geben.

Ich kann Ihnen versichern Herr Rechtsanwalt Mattil, nahezu jede Sanierung bringt dann auch immer noch während der Sanierung, die eine oder andere Überraschung mit sich, die dann wiederum erneut zu zeitlichen Verzögerungen führen kann.Alles nicht so einfach.

Ihre Aussage in dem Video Sinngemäß „kaufen schnell sanieren Gewinn machen“ ist in dem Bereich nicht umsetzbar. Ich dachte eigentlich Sie wüssten das?

Jeder der den aktuellen Immobilienmarkt kennt und verfolgt weiß, das der Markt nahezu „leer gefegt“ ist mit solchen Objekten. Ein kluger Unternehmer kauft also auch hier dann Immobilien auf Vorrat, wenn er das Kapital dafür zur Verfügung hat. Genau das hat einer der größten Anbieter dann wohl auch getan, das Unternehmen German Property Group GmbH aus Hannover. Unternehmerisch eine kluge Entscheidung aus meiner Sicht.

Was allerdings die erwähnten Anleger in der Sendung „Kontrovers“ anbetrifft, haben wir mit keinem dieser Anleger gesprochen. Sie dann sicherlich offenbar schon, denn Sie haben ja konkrete Aussagen zu dem Investment der Anleger in der Sendung gemacht. Ob die dann auch so richtig sind wissen wir derzeit noch nicht, wollen dem aber dann Mal nachgehen. Vielleicht reicht der 2. Bericht dann für eine 2. Tasse Kaffee.

 

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